Rechtsträger
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Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine.
Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind vollrechtsfähig, das heißt, sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
Dem e. V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen werden, wenn
- durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
- der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt,
- die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt (§ 73 BGB) oder
- der Verein keinen Vorstand mehr gem. § 26 BGB besitzt. Hier muss das zuständige Amtsgericht einen Notvorstand berufen.