Formen der Mitbestimmung

Aus DPSG St. Konrad
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Die Mitglieder jeder Runde wählen einen Sprecher bzw. eine Sprecherin. Diese vertreten die Runde im Trupprat und bei anderen Angelegenheiten. Die Rolle als Rundensprecherin bzw. Rundensprecher ermöglicht den Jugendlichen, in besonderer Weise Verantwortung zu übernehmen. Bei Trupps mit weniger als zehn Mitgliedern wird entsprechend eine Truppsprecherin bzw. ein Truppsprecher gewählt.

Den Trupprat bilden die Rundensprecherinnen und Rundensprecher, gegebenenfalls zusätzlich ein wechselndes Mitglied jeder Runde sowie bis zu zwei Mitglieder des Leitungsteams. Der Trupprat hat die Aufgabe, die Arbeit des Trupps fortlaufend zu beraten, Planungsvorschläge der Runden zu koordinieren und Entscheidungsgrundlagen für den Trupp zu erarbeiten. So unterstützt er den Trupp in seinem zielgerichteten Handeln. Die Themen des Trupprats werden durch die Beratungen der einzelnen Runden bestimmt und dorthin wieder zurückgetragen. Zur Truppversammlung gehören alle Mitglieder des Trupps einschließlich des Leitungsteams. Die Truppversammlung berät und beschließt in allen Angelegenheiten, die den ganzen Trupp betreffen. Alle Truppmitglieder entscheiden und wirken mit.

In der Vollversammlung können Pfadfinderinnen und Pfadfinder über den Stamm hinaus mitbestimmen. Die Mitglieder der Vollversammlung beraten und entscheiden über Stufenunternehmen und inhaltliche Fragen, die sie betreffen.

Die jeweilige Stufenleitung legt zum einen fest, ob die Sprecherinnen und Sprecher der Runden bzw. Trupps oder alle Pfadfinderinnen und Pfadfinder der betroffenen Stämme eingeladen werden. Zum anderen entscheidet sie, wer Stimmrecht hat: die anwesenden Sprecherinnen und Sprecher oder alle anwesenden Pfadfinderinnen und Pfadfinder. Leitungskräfte sind Gäste der Vollversammlung und können moderierende Aufgaben übernehmen.