Rüsthausbestellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Rüsthaus ist der Ausstatter der DPSG. Hier gibt es außer Lager- und Campingausstattung auch die Kluft mit all den benötigten Aufnähern, Haltuch, Knoten und Gürtel. (siehe [[Kluftordnung]]). | Das Rüsthaus ist der Ausstatter der DPSG. Hier gibt es außer Lager- und Campingausstattung auch die Kluft mit all den benötigten Aufnähern, Haltuch, Knoten und Gürtel. (siehe [[Kluftordnung]]). | ||
Im Büro des Jugendkellers liegen Bestellzettel für Rüsthausbestellungen. | Im Büro des Jugendkellers liegen Bestellzettel für Rüsthausbestellungen. | ||
Die Bestellzettel werden ausgefüllt (nur durch Volljährige) und kommen im Büro in das Postfach | Die Bestellzettel werden ausgefüllt (nur durch Volljährige) und kommen im Büro in das Postfach von Susanne. Eine andere Form der Bestellung ist nicht möglich. Nach der Lieferung werden die Ware und die Rechnung über die Leiter an die Besteller ausgegeben. Die beiliegenden Rechnungen sind zeitnah zu überweisen. | ||
Nach der Lieferung werden die Ware und die Rechnung über die Leiter an die Besteller ausgegeben. Die beiliegenden Rechnungen sind zeitnah zu überweisen. | |||
Für Rüsthausbestellungen sind die offiziellen Vordrucke zu verwenden. Bei Minderjährigen müssen die Eltern unterschreiben. Gruppenleiter können nicht für die Kinder unterschreiben. (LR 28.04.2016) | |||
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2018, 14:44 Uhr
Das Rüsthaus ist der Ausstatter der DPSG. Hier gibt es außer Lager- und Campingausstattung auch die Kluft mit all den benötigten Aufnähern, Haltuch, Knoten und Gürtel. (siehe Kluftordnung). Im Büro des Jugendkellers liegen Bestellzettel für Rüsthausbestellungen.
Die Bestellzettel werden ausgefüllt (nur durch Volljährige) und kommen im Büro in das Postfach von Susanne. Eine andere Form der Bestellung ist nicht möglich. Nach der Lieferung werden die Ware und die Rechnung über die Leiter an die Besteller ausgegeben. Die beiliegenden Rechnungen sind zeitnah zu überweisen.
Für Rüsthausbestellungen sind die offiziellen Vordrucke zu verwenden. Bei Minderjährigen müssen die Eltern unterschreiben. Gruppenleiter können nicht für die Kinder unterschreiben. (LR 28.04.2016)