Protokolle: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Regeln zur Genehmigung der Leiterrundenprotokolle haben sich geändert.)
 
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* Protokolle sind zeitnah nach der Sitzung zu versenden, spätestens aber 14 Tage nach der Sitzung. Das Protokoll wird an den Vorstand versendet.<br />Dieser hat dann die Möglichkeit nochmal Rückfragen zu senden und das Protokoll in die Stammesvorlage zu kopieren.<br />Der Vorstand sendet das Protokoll an die Leiterrunde.<br />In der folgenden Leiterrunde gibt es den Punkt „Genehmigung des letzten Protokolls.<br />Hier werden Rückfragen gestellt und Unklarheiten beseitigt.<br />Nach der Genehmigung gilt das Protokoll mit seinen Inhalten. (LR 04.03.2010)
* Protokolle sind zeitnah nach der Sitzung zu versenden, spätestens aber 14 Tage nach der Sitzung. Das Protokoll wird an den Vorstand versendet.<br />Dieser hat dann die Möglichkeit nochmal Rückfragen zu senden und das Protokoll in die Stammesvorlage zu kopieren.<br />Der Vorstand sendet das Protokoll an die Leiterrunde.<br /><s>In der folgenden Leiterrunde gibt es den Punkt „Genehmigung des letzten Protokolls.<br />Hier werden Rückfragen gestellt und Unklarheiten beseitigt.<br />Nach der Genehmigung gilt das Protokoll mit seinen Inhalten.</s> (LR 04.03.2010)
 
* Das Protokoll der letzten Leiterrunde gilt nach der nächsten Leiterrunde automatisch als genehmigt, sobald es bis zum Ende der nächsten Leiterrunde keine Anmerkungen mehr dazu gibt. (LR 04.09.2018)


* Der Punkt „Was liegt mir auf dem Herzen“ wird nächstens nicht mehr schriftlich festgehalten, da immer nur Ergebnisse, aber nie ganze Gesprächsverläufe festgehalten werden. Dies führt mehr zu Unklarheiten. (LR 03.02.2015)
* Der Punkt „Was liegt mir auf dem Herzen“ wird nächstens nicht mehr schriftlich festgehalten, da immer nur Ergebnisse, aber nie ganze Gesprächsverläufe festgehalten werden. Dies führt mehr zu Unklarheiten. (LR 03.02.2015)

Aktuelle Version vom 14. September 2018, 08:41 Uhr

  • Protokolle sind zeitnah nach der Sitzung zu versenden, spätestens aber 14 Tage nach der Sitzung. Das Protokoll wird an den Vorstand versendet.
    Dieser hat dann die Möglichkeit nochmal Rückfragen zu senden und das Protokoll in die Stammesvorlage zu kopieren.
    Der Vorstand sendet das Protokoll an die Leiterrunde.
    In der folgenden Leiterrunde gibt es den Punkt „Genehmigung des letzten Protokolls.
    Hier werden Rückfragen gestellt und Unklarheiten beseitigt.
    Nach der Genehmigung gilt das Protokoll mit seinen Inhalten.
    (LR 04.03.2010)
  • Das Protokoll der letzten Leiterrunde gilt nach der nächsten Leiterrunde automatisch als genehmigt, sobald es bis zum Ende der nächsten Leiterrunde keine Anmerkungen mehr dazu gibt. (LR 04.09.2018)
  • Der Punkt „Was liegt mir auf dem Herzen“ wird nächstens nicht mehr schriftlich festgehalten, da immer nur Ergebnisse, aber nie ganze Gesprächsverläufe festgehalten werden. Dies führt mehr zu Unklarheiten. (LR 03.02.2015)
  • Es werden immer alle Anhänge zu Protokollen mit versendet und nicht nur im Archiv gelagert. Sollten Anhänge zu groß für eine E-Mail sein, werden diese an Jochen gegeben. Jochen kümmert sich um ein Download-Link auf unserer Homepage. So können Interessierte sich die zu großen Anhänge herunterladen. (LR 11.05.2015)