Partys im Keller: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mietvertrag'''
Die aktuelle Version des Mietvertrags ist die Version 1.1 und liegt in der Owncloud für die Mitglieder der Leiterrunde ab.
* Bei Partys von Kindern unter 18 Jahren im Jugendkeller, dürfen nur die Erziehungsberechtigten den Keller mieten und müssen anwesend sein. (LR 10.10.2005)
* Bei Partys von Kindern unter 18 Jahren im Jugendkeller, dürfen nur die Erziehungsberechtigten den Keller mieten und müssen anwesend sein. (LR 10.10.2005)
* Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005)
* Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005)

Version vom 14. Juni 2018, 14:42 Uhr

Mietvertrag

Die aktuelle Version des Mietvertrags ist die Version 1.1 und liegt in der Owncloud für die Mitglieder der Leiterrunde ab.


  • Bei Partys von Kindern unter 18 Jahren im Jugendkeller, dürfen nur die Erziehungsberechtigten den Keller mieten und müssen anwesend sein. (LR 10.10.2005)
  • Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005)
  • Nach Partys im Keller ist noch gleich nach Ende der Party das Treppenhaus und der Eingang sauber zu machen. (LR 28.04.2016)
  • Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Partyregeln sind 15 Monate Partyverbot im Jugendkeller und die 100€ Kaution werden einbehalten. (LR 10.10.2005) (geändert KLW 21.01.2018)