Partys im Keller: Unterschied zwischen den Versionen
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* Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005) | * Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005) |
Version vom 14. Juni 2018, 14:42 Uhr
Mietvertrag
Die aktuelle Version des Mietvertrags ist die Version 1.1 und liegt in der Owncloud für die Mitglieder der Leiterrunde ab.
- Bei Partys von Kindern unter 18 Jahren im Jugendkeller, dürfen nur die Erziehungsberechtigten den Keller mieten und müssen anwesend sein. (LR 10.10.2005)
- Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005)
- Nach Partys im Keller ist noch gleich nach Ende der Party das Treppenhaus und der Eingang sauber zu machen. (LR 28.04.2016)
- Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Partyregeln sind 15 Monate Partyverbot im Jugendkeller und die 100€ Kaution werden einbehalten. (LR 10.10.2005) (geändert KLW 21.01.2018)