Kellernutzung

Aus DPSG St. Konrad
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1. Allgemeine Ordnung im Keller

  • Nach jeder abgehaltenen Gruppenstunde ist der benutzte Raum sauber zu verlassen (wenigstens auskehren).
  • Benutzte Materialien sind an ihre Plätze zurückzubringen (insbesondere bei Benutzung der Küche und der Werkstatt).
  • Auf die Küche soll besonders geachtet werden.
  • Alle Werkzeuge gehören wieder an ihre Plätze!
  • Persönliche Gegenstände sollen innerhalb von sieben Tagen entfernt werden.
  • Die Lagerung sollte an möglichst unkomplizierten Stellen erfolgen. Fluchtwege müssen frei bleiben!
  • Selbstgebastelte Gegenstände der Gruppenstunden dürfen zu Ausstellungszwecken im Jugendkeller aufbewahrt werden.
  • Veränderungen im Jugendkeller sind von der Leiterrunde zu genehmigen.
  • Alle Leiter sind verpflichtet, geleerte Mülltonnen mit herunter zu nehmen.

2. Rauchen und Alkohol

  • Das Rauchen ist im Keller grundsätzlich verboten!
  • Alkohol darf in Maßen von Leitern (mind. 18 Jahre) an Jugendliche (über 16 Jahre) ausgeschenkt werden.
  • Der/die Leiter/in ist für die angemessene Menge an Alkohol verantwortlich.
  • Bei Partys ist der Alkoholausschank von höherprozentigen Spirituosen verboten. Dabei darf der Ausschank nur durch Volljährige an mindestens 16jährige Personen erfolgen.

3. Schlüssel

  • Jeder Leiter erhält einen Schlüssel für den Eingang des Pfarrzentrums und des Jugendkellers.
  • Bei der Beendigung der Leitungstätigkeit ist der Schlüssel abzugeben.

4. Gruppenstunden

  • Regelmäßige Gruppenstunden haben im Keller Vorrang vor Sitzungen, Treffs, u.ä. Ausnahmen: Leiterrunden, Treffen der Stammesleitung oder des DPSG St. Konrad e.V..
  • Neu gegründete Gruppenstunden müssen sich mit ihrer Terminplanung an bestehende Gruppenstunden orientieren.
  • Bei Überschneidungen von Gruppenstunden sollen sich die Leiter über die Nutzung des Kellers einigen.

5. Räume des Jugendkellers

  • Die Werkstatt muss bei Nichtbenutzung ständig abgeschlossen sein.
  • Das Betreten des Büro ist prinzipiell nur von den Leitern oder von Kindern in deren Begleitung (im Ausnahmefall) erlaubt.