Kellernutzung
Version vom 24. Januar 2018, 14:19 Uhr von Jochen.hirt (Diskussion | Beiträge) (Jochen.hirt verschob die Seite Benutzerordnung nach Kellernutzung)
1. Allgemeine Ordnung im Keller
- Nach jeder abgehaltenen Gruppenstunde ist der benutzte Raum sauber zu verlassen (wenigstens auskehren).
- Benutzte Materialien sind an ihre Plätze zurückzubringen (insbesondere bei Benutzung der Küche und der Werkstatt).
- Auf die Küche soll besonders geachtet werden.
- Alle Werkzeuge gehören wieder an ihre Plätze!
- Persönliche Gegenstände sollen innerhalb von sieben Tagen entfernt werden.
- Die Lagerung sollte an möglichst unkomplizierten Stellen erfolgen. Fluchtwege müssen frei bleiben!
- Selbstgebastelte Gegenstände der Gruppenstunden dürfen zu Ausstellungszwecken im Jugendkeller aufbewahrt werden.
- Veränderungen im Jugendkeller sind von der Leiterrunde zu genehmigen.
- Alle Leiter sind verpflichtet, geleerte Mülltonnen mit herunter zu nehmen.
2. Rauchen und Alkohol
- Das Rauchen ist im Keller grundsätzlich verboten!
- Alkohol darf in Maßen von Leitern (mind. 18 Jahre) an Jugendliche (über 16 Jahre) ausgeschenkt werden.
- Der/die Leiter/in ist für die angemessene Menge an Alkohol verantwortlich.
- Bei Partys ist der Alkoholausschank von höherprozentigen Spirituosen verboten. Dabei darf der Ausschank nur durch Volljährige an mindestens 16jährige Personen erfolgen.
3. Schlüssel
- Jeder Leiter erhält einen Schlüssel für den Eingang des Pfarrzentrums und des Jugendkellers.
- Bei der Beendigung der Leitungstätigkeit ist der Schlüssel abzugeben.
4. Gruppenstunden
- Regelmäßige Gruppenstunden haben im Keller Vorrang vor Sitzungen, Treffs, u.ä. Ausnahmen: Leiterrunden, Treffen der Stammesleitung oder des DPSG St. Konrad e.V..
- Neu gegründete Gruppenstunden müssen sich mit ihrer Terminplanung an bestehende Gruppenstunden orientieren.
- Bei Überschneidungen von Gruppenstunden sollen sich die Leiter über die Nutzung des Kellers einigen.
5. Räume des Jugendkellers
- Die Werkstatt muss bei Nichtbenutzung ständig abgeschlossen sein.
- Das Betreten des Büro ist prinzipiell nur von den Leitern oder von Kindern in deren Begleitung (im Ausnahmefall) erlaubt.