Kellernutzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DPSG St. Konrad
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Jochen.hirt verschob die Seite Benutzerordnung nach Kellernutzung)
Zeile 2: Zeile 2:


* Nach jeder abgehaltenen Gruppenstunde ist der benutzte Raum sauber zu verlassen (wenigstens auskehren).
* Nach jeder abgehaltenen Gruppenstunde ist der benutzte Raum sauber zu verlassen (wenigstens auskehren).
* Benutztes Geschirr und Besteck gehört vorgespült und ohne Essensreste in die Spülmaschine und die Spülmaschine muss eingeräumt und eingeschaltet werden.
* Die nächste Gruppenstunde muss die Spülmaschine wieder ausräumen.


* Benutzte Materialien sind an ihre Plätze zurückzubringen (insbesondere bei Benutzung der Küche und der Werkstatt).
* Benutzte Materialien sind an ihre Plätze zurückzubringen (insbesondere bei Benutzung der Küche und der Werkstatt).
* Vor dem Ausleihen von Material aus dem Keller ist das mit mindestens einem Vorstand abzuklären. (KLW 21.01.2018)
* Bei Verleih oder Benutzung von Zeltlagermaterial ist dies beim Materialwart abzuklären. Der Materialwart informiert den Vorstand über den Verleih. (KLW 21.01.2018)


* Auf die Küche soll besonders geachtet werden.
* Auf die Küche soll besonders geachtet werden.
Zeile 13: Zeile 21:
* Die Lagerung sollte an möglichst unkomplizierten Stellen erfolgen. Fluchtwege müssen frei bleiben!
* Die Lagerung sollte an möglichst unkomplizierten Stellen erfolgen. Fluchtwege müssen frei bleiben!


* Selbstgebastelte Gegenstände der Gruppenstunden dürfen zu Ausstellungszwecken im Jugendkeller aufbewahrt werden.
* Selbst gebastelte Gegenstände der Gruppenstunden dürfen nach Absprache mit der Leiterrunde zu Ausstellungszwecken im Jugendkeller aufbewahrt werden.


* Veränderungen im Jugendkeller sind von der Leiterrunde zu genehmigen.
* Veränderungen im Jugendkeller sind von der Leiterrunde zu genehmigen.


* Alle Leiter sind verpflichtet, geleerte Mülltonnen mit herunter zu nehmen.
* Alle Leiter sind verpflichtet, geleerte Mülltonnen mit herunter zu nehmen.


'''2. Rauchen und Alkohol'''
'''2. Rauchen und Alkohol'''
Zeile 28: Zeile 37:


* Bei Partys ist der Alkoholausschank von höherprozentigen Spirituosen verboten. Dabei darf der Ausschank nur durch Volljährige an mindestens 16jährige Personen erfolgen.
* Bei Partys ist der Alkoholausschank von höherprozentigen Spirituosen verboten. Dabei darf der Ausschank nur durch Volljährige an mindestens 16jährige Personen erfolgen.


'''3. Schlüssel'''
'''3. Schlüssel'''


* Jeder Leiter erhält einen Schlüssel für den Eingang des Pfarrzentrums und des Jugendkellers.
* Jeder Leiter erhält einen Schlüssel für den Eingang des Pfarrzentrums, des Jugendkellers und des Büros.
 
* Bei der Beendigung der Stammestätigkeit mit Aufgabenbereich im Jugendkeller ist der Schlüssel abzugeben.


* Bei der Beendigung der Leitungstätigkeit ist der Schlüssel abzugeben.


'''4. Gruppenstunden'''
'''4. Gruppenstunden'''


* Regelmäßige Gruppenstunden haben im Keller Vorrang vor Sitzungen, Treffs, u.ä. Ausnahmen: Leiterrunden, Treffen der Stammesleitung oder des DPSG St. Konrad e.V..
* Regelmäßige Gruppenstunden haben im Keller Vorrang vor Sitzungen, Treffs, u.ä. Ausnahmen: Leiterrunden, Treffen der Stammesleitung oder des DPSG St. Konrad Speyer e.V..


* Neu gegründete Gruppenstunden müssen sich mit ihrer Terminplanung an bestehende Gruppenstunden orientieren.
* Neu gegründete Gruppenstunden müssen sich mit ihrer Terminplanung an bestehenden Gruppenstunden orientieren.


* Bei Überschneidungen von Gruppenstunden sollen sich die Leiter über die Nutzung des Kellers einigen.
* Bei Überschneidungen von Gruppenstunden sollen sich die Leiter über die Nutzung des Kellers einigen.


'''5. Räume des Jugendkellers'''
'''5. Räume des Jugendkellers'''


* Die Werkstatt muss bei Nichtbenutzung ständig abgeschlossen sein.
* Nach Kellernutzung müssen alle Räume wieder abgeschlossen werden.
 
* Das Betreten des Büros ist prinzipiell nur von den Leitern, Roverrundensprechern oder von Kindern in deren Begleitung (im Ausnahmefall) erlaubt.
 
* Jede Kellerbenutzung außerhalb der Gruppenstunde muss mit dem Vorstand abgeklärt werden. (LR 05.09.2006)
 
* Schlüssel für den Jugendkeller dürfen grundsätzlich nur an andere Schlüsselberechtigte (Gruppenleiter) verliehen werden. An niemanden sonst. (LR 12.04.2010)
 
* Das Büro darf nur von Mitgliedern der Leiterrunde und Roverrundensprechern betreten werden. (LR 12.04.2010)
 
* Die Mülleimer befinden sich ab jetzt unter der Treppe bei den Müllsäcken. Die Mülltonnen
 
* können für den Zeitraum der Gruppenstunde in den Keller gestellt werden, danach wieder unter die Treppe. (LR 07.02.2012)
 
* Wenn ein Mülleimer voll ist, wird der volle Sack entfernt und in den Müllverschlag gestellt. Anschließend wird ein neuer Müllsack in den Mülleimer getan. (KLW 21.01.2018)
 
* Nach jeder Großveranstaltung wie z.B. Pfarrfest, Tag der Gemeinde oder nach Wochenendaktion wird ab jetzt der Jugendkeller von Sebastian kontrolliert und abgenommen. Dazu zählen nicht nur Partys, sondern alles Material aus dem Jugendkeller das im Einsatz war. (LR 10.04.2013)
 
* Der Staubsauger hat seinen festen Platz unter der Treppe im Müllverschlag. Nach Benutzung wird er entleert wieder dorthin zurückgestellt. (LR 23.03.2016)


* Das Betreten des Büro ist prinzipiell nur von den Leitern oder von Kindern in deren Begleitung (im Ausnahmefall) erlaubt.
* Es darf auf keine Fall mehr Farbe oder Verdünnung in die Abflüsse im Jugendkeller entsorgt werden. Die Hebenanlage geht davon kaputt. Es darf nur Wasser, Seife, Spühlmittel, Putzmittel, Getränkereste, Urin, Scheiße und Klopapier in den Abfluss. (LR 15.09.2016)


[[Kategorie:Regeln]]
* Pinsel dürfen ab jetzt nur noch mit einer Wasserschüssel oben im Hof auswaschen werden. Das Wasser muss oben im Gulli entsorgt werden. (LR 15.09.2016) (geändert KLW 21.01.2018)

Version vom 24. Januar 2018, 13:21 Uhr

1. Allgemeine Ordnung im Keller

  • Nach jeder abgehaltenen Gruppenstunde ist der benutzte Raum sauber zu verlassen (wenigstens auskehren).
  • Benutztes Geschirr und Besteck gehört vorgespült und ohne Essensreste in die Spülmaschine und die Spülmaschine muss eingeräumt und eingeschaltet werden.
  • Die nächste Gruppenstunde muss die Spülmaschine wieder ausräumen.
  • Benutzte Materialien sind an ihre Plätze zurückzubringen (insbesondere bei Benutzung der Küche und der Werkstatt).
  • Vor dem Ausleihen von Material aus dem Keller ist das mit mindestens einem Vorstand abzuklären. (KLW 21.01.2018)
  • Bei Verleih oder Benutzung von Zeltlagermaterial ist dies beim Materialwart abzuklären. Der Materialwart informiert den Vorstand über den Verleih. (KLW 21.01.2018)
  • Auf die Küche soll besonders geachtet werden.
  • Alle Werkzeuge gehören wieder an ihre Plätze!
  • Persönliche Gegenstände sollen innerhalb von sieben Tagen entfernt werden.
  • Die Lagerung sollte an möglichst unkomplizierten Stellen erfolgen. Fluchtwege müssen frei bleiben!
  • Selbst gebastelte Gegenstände der Gruppenstunden dürfen nach Absprache mit der Leiterrunde zu Ausstellungszwecken im Jugendkeller aufbewahrt werden.
  • Veränderungen im Jugendkeller sind von der Leiterrunde zu genehmigen.
  • Alle Leiter sind verpflichtet, geleerte Mülltonnen mit herunter zu nehmen.


2. Rauchen und Alkohol

  • Das Rauchen ist im Keller grundsätzlich verboten!
  • Alkohol darf in Maßen von Leitern (mind. 18 Jahre) an Jugendliche (über 16 Jahre) ausgeschenkt werden.
  • Der/die Leiter/in ist für die angemessene Menge an Alkohol verantwortlich.
  • Bei Partys ist der Alkoholausschank von höherprozentigen Spirituosen verboten. Dabei darf der Ausschank nur durch Volljährige an mindestens 16jährige Personen erfolgen.


3. Schlüssel

  • Jeder Leiter erhält einen Schlüssel für den Eingang des Pfarrzentrums, des Jugendkellers und des Büros.
  • Bei der Beendigung der Stammestätigkeit mit Aufgabenbereich im Jugendkeller ist der Schlüssel abzugeben.


4. Gruppenstunden

  • Regelmäßige Gruppenstunden haben im Keller Vorrang vor Sitzungen, Treffs, u.ä. Ausnahmen: Leiterrunden, Treffen der Stammesleitung oder des DPSG St. Konrad Speyer e.V..
  • Neu gegründete Gruppenstunden müssen sich mit ihrer Terminplanung an bestehenden Gruppenstunden orientieren.
  • Bei Überschneidungen von Gruppenstunden sollen sich die Leiter über die Nutzung des Kellers einigen.


5. Räume des Jugendkellers

  • Nach Kellernutzung müssen alle Räume wieder abgeschlossen werden.
  • Das Betreten des Büros ist prinzipiell nur von den Leitern, Roverrundensprechern oder von Kindern in deren Begleitung (im Ausnahmefall) erlaubt.
  • Jede Kellerbenutzung außerhalb der Gruppenstunde muss mit dem Vorstand abgeklärt werden. (LR 05.09.2006)
  • Schlüssel für den Jugendkeller dürfen grundsätzlich nur an andere Schlüsselberechtigte (Gruppenleiter) verliehen werden. An niemanden sonst. (LR 12.04.2010)
  • Das Büro darf nur von Mitgliedern der Leiterrunde und Roverrundensprechern betreten werden. (LR 12.04.2010)
  • Die Mülleimer befinden sich ab jetzt unter der Treppe bei den Müllsäcken. Die Mülltonnen
  • können für den Zeitraum der Gruppenstunde in den Keller gestellt werden, danach wieder unter die Treppe. (LR 07.02.2012)
  • Wenn ein Mülleimer voll ist, wird der volle Sack entfernt und in den Müllverschlag gestellt. Anschließend wird ein neuer Müllsack in den Mülleimer getan. (KLW 21.01.2018)
  • Nach jeder Großveranstaltung wie z.B. Pfarrfest, Tag der Gemeinde oder nach Wochenendaktion wird ab jetzt der Jugendkeller von Sebastian kontrolliert und abgenommen. Dazu zählen nicht nur Partys, sondern alles Material aus dem Jugendkeller das im Einsatz war. (LR 10.04.2013)
  • Der Staubsauger hat seinen festen Platz unter der Treppe im Müllverschlag. Nach Benutzung wird er entleert wieder dorthin zurückgestellt. (LR 23.03.2016)
  • Es darf auf keine Fall mehr Farbe oder Verdünnung in die Abflüsse im Jugendkeller entsorgt werden. Die Hebenanlage geht davon kaputt. Es darf nur Wasser, Seife, Spühlmittel, Putzmittel, Getränkereste, Urin, Scheiße und Klopapier in den Abfluss. (LR 15.09.2016)
  • Pinsel dürfen ab jetzt nur noch mit einer Wasserschüssel oben im Hof auswaschen werden. Das Wasser muss oben im Gulli entsorgt werden. (LR 15.09.2016) (geändert KLW 21.01.2018)