Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Regeln zur Erklärung der Etatverantwortlichen ergänzt)
(Ergänzung zur Überweisung von Rechnungen hinzugefügt.)
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'''Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:'''
'''Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:'''
* Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
* Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
* Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
* Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter oder überweist diese selbst
* Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
* Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
* Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
* Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung

Version vom 21. Januar 2019, 10:18 Uhr

  • Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
  • Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Stammesvorstands erforderlich. Auch ist es verboten, eine Bestellungen größer als 50€ auf mehrer kleinere Bestellungen aufzuteilen, um die Zustimmung des Vorstandes zu umgehen. (LR 29.01.2003)
  • Es gibt für jeden Etat einen Verantwortlichen. Dieser ist ein Mitglied der Leiterrunde. (KLW 19.01.2019)
  • Über Ausgaben bis 50,00 € kann die für den Etat verantwortliche Person frei entscheiden. (KLW 19.01.2019)
  • Wird etwas ohne das Einverständnis des Etatverantwortlichen gekauft, wird das Geld bis zur Klärung der Notwendigkeit mit dem Etatverantwortlichen nicht erstattet. (KLW 19.01.2019)
  • Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
  • Der Stamm trägt 5€ an Geschenken für Kommunion und Firmung pro Kind. Der Rest ist von den Gruppenkassen zu tragen. (KLW 21.01.2018)


Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:

  • Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
  • Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter oder überweist diese selbst
  • Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
  • Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
  • Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
  • Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.