Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Spezifizierung welcher Vorstand für Ausgaben größer 50€ zu kontaktieren ist.)
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* Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
* Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
* Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. Auch ist es verboten, eine Bestellungen größer als 50€ auf mehrer kleinere Bestellungen aufzuteilen, um die Zustimmung des Vorstandes zu umgehen. (LR 29.01.2003)
* Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Stammesvorstands erforderlich. Auch ist es verboten, eine Bestellungen größer als 50€ auf mehrer kleinere Bestellungen aufzuteilen, um die Zustimmung des Vorstandes zu umgehen. (LR 29.01.2003)
* Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
* Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
* Der Stamm trägt 5€ an Geschenken für Kommunion und Firmung pro Kind. Der Rest ist von den Gruppenkassen zu tragen. (KLW 21.01.2018)
* Der Stamm trägt 5€ an Geschenken für Kommunion und Firmung pro Kind. Der Rest ist von den Gruppenkassen zu tragen. (KLW 21.01.2018)

Version vom 21. Januar 2019, 09:13 Uhr

  • Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
  • Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Stammesvorstands erforderlich. Auch ist es verboten, eine Bestellungen größer als 50€ auf mehrer kleinere Bestellungen aufzuteilen, um die Zustimmung des Vorstandes zu umgehen. (LR 29.01.2003)
  • Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
  • Der Stamm trägt 5€ an Geschenken für Kommunion und Firmung pro Kind. Der Rest ist von den Gruppenkassen zu tragen. (KLW 21.01.2018)


Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:

  • Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
  • Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
  • Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
  • Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
  • Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
  • Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.