Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003)
* Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003)
* Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
* Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)


'''Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:'''
'''Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:'''

Version vom 24. Januar 2018, 14:17 Uhr

  • Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
  • Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003)
  • Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)


Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:

  • Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
  • Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
  • Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
  • Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
  • Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
  • Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.