Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:
Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:


•Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
* Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
•Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
* Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
•Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
* Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
•Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
* Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
•Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
* Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
•Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.  
* Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.  


[[Kategorie: Regeln]]
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Version vom 27. Mai 2015, 19:22 Uhr

Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:

  • Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
  • Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
  • Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
  • Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
  • Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
  • Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.