Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten: | Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten: | ||
* Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen | |||
* Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter | |||
* Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen) | |||
* Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung | |||
* Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest) | |||
* Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12. | |||
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Version vom 27. Mai 2015, 19:22 Uhr
Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:
- Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
- Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
- Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
- Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
- Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
- Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.