Elternvertretung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DPSG St. Konrad
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 1: Zeile 1:
(36) In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
(36) In der [[Elternversammlung]] werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.


(37) Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.
(37) Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.

Aktuelle Version vom 2. Januar 2017, 21:54 Uhr

(36) In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

(37) Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.