Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
* Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003) | * Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003) | ||
* Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003) | * Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003) |
Version vom 24. Januar 2018, 13:17 Uhr
- Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
- Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003)
- Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:
- Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
- Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
- Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
- Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
- Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
- Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.