Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003) | |||
* Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003) | |||
* Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003) | |||
'''Regeln zum Einreichen von Rechnungen''' | |||
* Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen | * Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen | ||
* Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter | * Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter |
Version vom 24. Januar 2018, 13:16 Uhr
Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:
- Das Budget des laufenden Jahres wird in Etats aufgeteilt. (LR 29.01.2003)
- Für Ausgaben höher als 50,00 € ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich. (LR 29.01.2003)
- Ausgaben für Essen, Getränke und Helferessen werden vom Etat der APS abgezogen. (LR 29.01.2003)
Regeln zum Einreichen von Rechnungen
- Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
- Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
- Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
- Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
- Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
- Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.