Kasse, Etats und Rechnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Januar 2018, 13:15 Uhr
Folgende Regeln sind beim Einreichen von Quittungen zur Abrechnung über die Stammeskasse zu beachten:
- Alle Rechnungen sind beim Vorstand des Stammes einzureichen
- Dieser gib diese nach Prüfung auf dem Abrechnungsvordruck an den Kassenwart zur Auszahlung weiter
- Zur Befestigung der Kassenbelege keine Heftklammern benutzen (da diese beim Kopieren oder Scannen von Belege entfernt werden müssen)
- Keine unnötigen Belege (z.B. Quittungszettel Bauhaus) einreichen. Dies erschwert nur die Ablage / Weiterbearbeitung
- Keine Beschriftung der Belege (der Vorstand bestätigt die Ausgabe und legt den Etat fest)
- Einreichung der Belege spätestens 14 Tage nach Quittungsdatum. Letztes Abgabedatum zum Jahresende ist der 29.12.