Stammesleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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(25) Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
(25) Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
* der [[Vorstand]];
* der [[Vorstand]];
* pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der [[Leitungsteams]] der [[Wölflingsmeuten]], [[Jungpfadfindertrupps]], [[Pfadfindertrupps]] und [[Roverrunden]].
* pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der [[Leitungsteams]] der [[Wölflingsstufe|Wölflingsmeuten]], [[Jungpfadfinderstufe|Jungpfadfindertrupps]], [[Pfadfinderstufe|Pfadfindertrupps]] und [[Roverstufe|Roverrunden]].
Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter, die vom [[Vorstand]] berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die [[Elternvertretung]] nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil.
Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter, die vom [[Vorstand]] berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die [[Elternvertretung]] nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil.
Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der [[Stammesvorstand]] lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung
Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der [[Stammesvorstand]] lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung

Aktuelle Version vom 4. Januar 2017, 22:10 Uhr

aus der Satzung der DPSG (Stand Juni 2014)

Die Stammesleitung


(25) Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter, die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil. Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.

(26) Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere: