Partys im Keller

Aus DPSG St. Konrad
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Mietvertrag

Die aktuelle Version des Mietvertrags ist die Version 1.1 und liegt in der Owncloud für die Mitglieder der Leiterrunde ab.


  • Bei Partys von Kindern unter 18 Jahren im Jugendkeller, dürfen nur die Erziehungsberechtigten den Keller mieten und müssen anwesend sein. (LR 10.10.2005)
  • Wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf einer Party anwesend sind, ist der Alkoholausschank komplett verboten. (LR 10.10.2005)
  • Nach Partys im Keller ist noch gleich nach Ende der Party das Treppenhaus und der Eingang sauber zu machen. (LR 28.04.2016)
  • Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Partyregeln sind 15 Monate Partyverbot im Jugendkeller und die 100€ Kaution werden einbehalten. (LR 10.10.2005) (geändert KLW 21.01.2018)
  • Wer etwas beschädigt, muss es ersetzen oder für den Schaden in voller Höhe aufkommen. (LR 08.05.2018)
  • Wird der Schaden nicht innerhalb 4 Wochen vom Mieter behoben, wird der Schaden von uns behoben oder behoben lassen und die Behebung in Rechnung gestellt. (LR 08.05.2018)
  • Bei Übergabe ist es die Aufgabe des Mieters, im Mietvertrag jeden bereits größeren vorhandenen Schaden schriftlich festzuhalten. (LR 08.05.2018)
  • Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alles im Keller und seine Gäste. (LR 08.05.2018)