Elternvertretung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „36. In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. 37. Die Elternv…“) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
36 | (36) In der [[Elternversammlung]] werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. | ||
37 | (37) Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen. |
Aktuelle Version vom 2. Januar 2017, 22:54 Uhr
(36) In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
(37) Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.