Führungszeugnisse §78a: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle Leiterinnen und Leiter, sowie vom Vorstand festgelegte Mitarbeiterinnen und MItarbeiter, Roverinnen und Rover müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. | |||
Dazu überreicht der Stammesvorstand ein Anforderungsschreiben und eien Datenfreigabe an die betreffende Person. Mit dem Anforderungsschreiben wird das Führungszeugnis auf dem Bürgerbüro kostenfrei beantragt. | |||
Diese Führungszeugnis wird dann mit der Datenfreigabeerklärung an das Bischöfliche Ordinariat gesandt. Dort werden die DAten erfasst und das Führungszeugnis mit einem Begleitschreiben an den Einreicher zurückgesandt. | |||
Das beigefügte Schreiben des BO geht im Original an den Stammesvorstand. | |||
Dieser ist für die Erfassung und Übersicht über die Führungszeugnisse verantwortlich. | |||
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2015, 10:13 Uhr
Alle Leiterinnen und Leiter, sowie vom Vorstand festgelegte Mitarbeiterinnen und MItarbeiter, Roverinnen und Rover müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Dazu überreicht der Stammesvorstand ein Anforderungsschreiben und eien Datenfreigabe an die betreffende Person. Mit dem Anforderungsschreiben wird das Führungszeugnis auf dem Bürgerbüro kostenfrei beantragt.
Diese Führungszeugnis wird dann mit der Datenfreigabeerklärung an das Bischöfliche Ordinariat gesandt. Dort werden die DAten erfasst und das Führungszeugnis mit einem Begleitschreiben an den Einreicher zurückgesandt.
Das beigefügte Schreiben des BO geht im Original an den Stammesvorstand.
Dieser ist für die Erfassung und Übersicht über die Führungszeugnisse verantwortlich.